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Die erweiterte Herstellerverantwortung und ihre Auswirkungen auf Unternehmen in der EU

11. August 2022

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min. Lesezeit

Das jährliche Abfallaufkommen in den Ländern der Europäischen Union stagniert auf einem hohen Niveau: Etwa 2,5 Milliarden Tonnen registrierte die EU im Jahr 2018

Um bei der Abfallvermeidung voranzukommen und das Recycling zu verbessern, wird in den aktuellen EU-Abfallvorschriften und den entsprechenden Landesgesetzen deshalb das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) weiter ausgebaut: Bis 2024 muss jedes Mitgliedsland der EU ein EPR-System für Verpackungen aus dem privaten und gewerblichen Bereich einführen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen und Ziele der EPR, welche Anforderungen an Unternehmen dabei gestellt werden, wie Sie auf diese Herausforderungen reagieren können und welche Lösungen es gibt, die Sie bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung unterstützen.

Produktverantwortung: erste Rücknahmesysteme

Seit in den 1990-er Jahren in Deutschland das sogenannte Duale System mit dem Grünen Punkt für Verpackungen eingeführt wurde, ist der Grundsatz der Produkt- bzw. Herstellerverantwortung in der Abfallgesetzgebung verankert. Ziel war es, eine umweltgerechte Entsorgung oder Rücknahme von Verpackungen zu erreichen.

Davon inspiriert, hat die EU-Gesetzgebung seitdem eine Reihe von Vorgaben veröffentlicht. Vor allem die 2018 novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie legte erstmals den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Abfällen sowie auf Wiederverwendung und Recycling. Damit wurde die erweiterte Herstellerverantwortung ein noch bedeutenderer Bestandteil der Abfallstrategie in der EU – mit entsprechenden Konsequenzen für die hier tätigen Unternehmen.

Was bedeutet erweiterte Herstellerverantwortung?

Mit zahlreichen neugefassten EU-Richtlinien, z. B. den Richtlinien über Verpackungen und Verpackungsabfälle oder über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, sowie den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen in den einzelnen EU-Staaten wurde in den letzten Jahren das Verursacherprinzip gestärkt. Das bedeutet, dass Hersteller und Händler über den kompletten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg für die jeweiligen Umweltauswirkungen verantwortlich sind – von Design und Produktion, über Finanzierung der getrennten Sammlung, bis zur fachgerechten Entsorgung. Damit sollen die von der EU angestrebten Sammelquoten für Abfälle erreicht werden.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kunststoffen, Elektronik, Informations- und Kommunikationstechnik, Textilien, aber auch auf Zwischenprodukten mit hohen Umweltauswirkungen wie Möbel, Stahl, Zement oder Chemikalien.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinien der EU wurden in den letzten Jahren auf unterschiedliche Weise von den einzelnen EU-Ländern umgesetzt. So trat in Deutschland zum Beispiel 2020 das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Dort wurde die Produktverantwortung um die sogenannte Obhutspflicht erweitert. Dabei steht die „Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit“ von Produkten im Vordergrund, eine Entsorgung gilt nur als letzte mögliche Option.

Um konkrete Vorgaben für einzelne Wirtschaftsbereiche festzulegen, haben die EU-Staaten in den vergangenen zehn Jahren zudem zahlreiche Gesetze erlassen, die sich aus der novellierten EU-Verpackungsrichtlinie, der WEEE-Richtlinie oder der EU-Batterierichtlinie ergeben. In Deutschland sind das zum Beispiel das Verpackungsgesetz, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Batteriegesetz.

Ebenso ambitionierte Ziele wurden im EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2020 festgelegt.

Welche Ziele hat die EPR?

Durch die Vermeidung von Abfällen, eine stärker verpflichtende Getrenntsammlung der unvermeidbaren Abfälle und ein flächendeckendes Recycling sollen Ressourcen nachhaltiger genutzt, die Umweltauswirkungen von Produkten minimiert und so letztlich die Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden. Schließlich haben Wertstoffe, die derzeit noch auf Deponien landen, nach Schätzungen der Europäischen Kommission, einen Wert von über 5 Milliarden Euro.

Hintergrund aller Maßnahmen sind die weltweit knapper werdenden Ressourcen und die negativen Umweltauswirkungen, die sich aus den stetig wachsenden Abfallmassen ergeben. So soll die EPR Anreize setzen, um schon bei der Herstellung von Produkten Abfälle möglichst zu vermeiden. Zudem sollten die Produkte nach der Nutzung zumindest teilweise wiederverwendbar sein und ein einfaches, umweltschonendes Recycling ermöglichen.

Recyclingziele für Verpackungsabfälle

Ziel ist es, das Gesamtabfallaufkommen in der EU trotz Wirtschaftswachstums stark zu senken und so z. B. die Menge des nicht recycelten Siedlungsabfalls bis 2030 zu halbieren. Der Anteil der verarbeitenden Industrie am Abfallaufkommen beträgt in der EU etwa zehn Prozent – auch hier gibt es also enorme Potentiale, durch weniger Abfälle, mehr Wiederverwertung und ein besseres Recycling wertvolle Rohstoffe und damit Kosten einzusparen.

Konkret sollen bis 2025 EU-weit 65 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden, bis 2030 sind es sogar 70 Prozent. Bei Kunststoffen soll die Quote von 50 auf 55 Prozent steigen, bei Holz von 25 auf 30 Prozent.

Beispiel: Herstellerverantwortung bei Verpackungen

Im Bereich Verpackungen gilt gemäß EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie der Einwegkunststoffrichtlinie: Alle EU-Staaten müssen bis Ende 2024 ein System für die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen aus dem privaten und industriellen Sektor einführen. Danach müssen Hersteller die Kosten für die Abfallbewirtschaftung und Reinigungsaktionen im öffentlichen Raum, die entsprechende Datenerhebung sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Verwendung folgender Produkte tragen: Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Flaschen, Becher, Tüten, Folienverpackungen, leichte Tragetaschen sowie Tabakprodukte mit Filtern.

Ein Beispiel für die Umsetzung der EU-Richtlinien ist die Novelle des Verpackungsgesetzes in Deutschland, deren letzte Stufe am 01.07.2022 in Kraft tritt. Darin enthalten sind Bestimmungen zur Vermeidung von Verpackungen, zum Mindestanteil von Rezyklaten in Verpackungen, zu ihrer Recyclingfähigkeit sowie zur Registrierungs- und zur Pfandpflicht.

Schon seit 2019 galten Maßnahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, wie Registrierungspflicht, Systembeteiligungspflicht und Meldepflicht, auch für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister. Damit wurde zugleich der internationale Versandhandel an den Kosten der Sammlung und Verwertung von Verpackungen beteiligt.

Ab 01.07.2022 liegt die Verantwortung dann vollständig bei den Produzenten und Händlern. Fulfilment-Anbieter müssen nur noch überprüfen, ob die Produkt- und Versandverpackungen von diesen lizenziert wurden. Beim Dropshipping wiederum prüfen die Händler, ob Produzenten und Zwischenhändler ihre Pflichten erfüllen.

Ziel: Bis Ende 2025 müssen alle in einem EU-Mitgliedsstaat eingesetzten Kunststoffverpackungen zu 50 % wiederverwendet oder recycelt werden, ab 2040 steigt die Quote auf 100 Prozent.

Auswirkungen der EPR auf Unternehmen

Wenn ein Unternehmen in der EU ein Produkt herstellt oder in den Verkehr bringt, ist es im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung für die Rücknahme, die fachgerechte Sortierung und das Recycling bzw. die Entsorgung des Produkts verantwortlich – also auch nach Ende dessen Nutzung. Das gilt z. B. für elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Textilien und Bekleidung, aber auch für Verpackungen. Die Hersteller müssen also für die Kosten des Recyclings des Produkts und dessen Verpackung aufkommen.

Hier sind einige Auswirkungen für in Deutschland aktive Unternehmen, die sich aus der im Verpackungsgesetz verankerten EPR ergeben:

  • Erweiterte Registrierungspflicht: Sämtliche Verpackungen müssen ab 01.07.2022 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert werden. Dazu gehören Kartonagen, Versandverpackungen, Paletten sowie sonstige Verpackungsmaterialien, wie z. B. Etiketten, Klebeband oder Luftpolster, aber auch Serviceverpackungen, wie To-Go-Becher oder Pizzaschachteln. Für Hersteller gilt seit dem 01.01.2022 zudem eine Nachweis­pflicht der Erfüllung der Rücknahme- oder Verwertungs­pflichten und eine erweiterte Einweg­pfandpflicht.
  • Wer sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen nutzt, muss sich zudem für die flächendeckende, landesweite Sammlung und Verwertung einem Dualen System anschließen, regelmäßig die Verpackungsmengen melden und bei großen Mengen zudem eine jährliche Vollständigkeitserklärung abgeben.
  •  Neben Papier, Metall, Kunststoffen und Glas müssen ab 2025 auch Alttextilien getrennt gesammelt werden.
  •  Mit dem wachsenden Einsatz von Batterien und Akkus, z. B. im Straßenverkehr, werden auch in diesem Bereich neue Pflichten auf die Unternehmen zukommen, wie neue Registrierungsverpflichtungen oder Kosten durch Gebühren bzw. einen zusätzlichen Entsorgungsaufwand. Dazu kommen in den nächsten Jahren neue Kennzeichnungspflichten zu Lebensdauer, Ladekapazität oder der Hinweis auf die Pflicht zur Getrenntsammlung.
  •  Zudem müssen Unternehmen bei der Weiterleitung von Verpackungsabfällen oder im grenzüberschreitenden Warenverkehr eventuell neue umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte beachten.

Gleichzeitig bietet die EPR den Unternehmen Anreize, von Beginn an weniger Verpackungen zu produzieren. Schließlich steigen mit wachsender Verpackungsmenge auch die Kosten für deren Entsorgung.

Herstellerverantwortung: Anforderungen an Unternehmen

Für die Unternehmen ergeben sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung vielfältige Berichtspflichten, da sämtliche Prozesse korrekt belegt werden müssen: alle finanziellen Beiträge und sämtliche Kosten für die Abfallbewirtschaftung der in Verkehr gebrachten Produkte, die Erreichung der gesetzlich geforderten Sammelquote von Altgeräten und Verwertungsquoten und vieles mehr. Zudem müssen alle EPR-Abfallströme ermittelt und für alle Länder, in denen ein Unternehmen aktiv ist, jeweils EPR-Registrierungsnummern beschafft werden.

Eine weitere Herausforderung ist die jeweilige nationale Gesetzgebung. Diese soll zwar die EU-Vorgaben umsetzen, kann aber in den einzelnen Mitgliedsländern durchaus sehr unterschiedliche Anforderungen enthalten. Unternehmen, die in der EU Waren und Verpackungen herstellen oder in mehreren EU-Staaten in den Verkehr bringen – was in Zeiten des Online-Handels eher der Regelfall sein wird – stehen damit vor einem sehr komplexen Regelwerk. Die gesetzlichen Verpflichtungen in allen Zielmärkten zu erfüllen, bedeutet also zusätzlichen Aufwand.

Beispiele dafür sind landesspezifische Verpackungsgesetze oder die individuelle Registrierungspflicht für Hersteller von Verpackungen. In Deutschland z. B. sind Unternehmen durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. In Frankreich werden ab 2022 mehr Kategorien von der EPR erfasst, wie textile Dekorationselemente, Spielzeug oder Sportartikel. Dazu kommen vielfach sprachliche Hindernisse. Aus diesem Grund sind inzwischen einige Dienstleister im Markt aktiv, die Unternehmen bei der Einhaltung der jeweiligen EPR-Vorschriften in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsländern unterstützen.

Digitales Abfallmanagement: besseres Recycling, weniger Aufwand

Ein erster wichtiger Schritt, um sich als Unternehmen auf diese neuen Herausforderungen einzustellen, ist die Bewertung des eigenen Abfallmanagements. Dabei können folgende Ziele im Fokus stehen:

  •   effizientere Abläufe
  •   optimierte Erfassung und höhere Qualität der Reststoffe
  •   verstärkter Einsatz von Reststoffen in der Produktion
  •   Transparenz der Abfallströme
  •   Steigerung der Recyclingquoten
  •   Kostensenkung

Der Weg dorthin führt über die Digitalisierung der Abfallverwaltung. Denn automatisierte, digitale Prozesse vereinfachen nicht nur das gesetzeskonforme Abfallmanagement – gleichzeitig erhalten Unternehmen detaillierte Einblicke in ihre Abfallverwaltung mit umfangreichen Berichtsoptionen und Daten. Diese können dabei helfen, das Recycling zu verbessern und weitere Optimierungspotenziale zu entdecken. Der Verwaltungsaufwand sinkt und schafft damit Freiräume, um innovative Lösungen für die Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung zu finden.

Weitere Potenziale liegen z. B. in der Digitalisierung von Produktinformationen oder digitalen Produktpässen. Dadurch wird transparent, welche Materialien in Produkten zum Einsatz kommen und welche Möglichkeiten es für die Wiederverwendung oder für das Recycling gibt.

So können Unternehmen auf die EPR reagieren

Als Folge der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie können durch entsprechende Gesetze in den Mitgliedsstaaten Produkte gefördert werden, die bei Herstellung und Gebrauch geringere Umweltauswirkungen aufweisen und helfen, das Abfallaufkommen zu verringern. Konkret können solche Maßnahmen die „Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten und Bestandteilen von Produkten fördern, die

  •   mehrfach verwendbar sind,
  •   recycelte Materialien enthalten,
  •   technisch langlebig sowie
  •   leicht reparierbar und, nachdem sie zu Abfall geworden sind, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling geeignet sind.“

Damit wird also auch die Innovation in den Unternehmen unterstützt. Schließlich werden nach Schätzung der EU-Kommission 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts in der Designphase bestimmt: Wenn Unternehmen hier mit Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit von Produkten oder Verpackung punkten können, erhöhen sie damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Chancen für Unternehmen

Die zahlreichen Mechanismen der erweiterten Herstellerverantwortung bedeuten für Unternehmen erweiterte Pflichten und zunächst mehr Aufwand. Gleichzeitig bieten die neuen Vorgaben aber auch neue Chancen und Anreize, sich als nachhaltiges Unternehmen neu und wettbewerbsfähiger für die Zukunft aufzustellen – und damit für eine Kreislaufwirtschaft.

Denn auch angesichts eines sich ändernden Konsumverhaltens wird die Kreislaufwirtschaft zunehmend als neue Chance für Unternehmen gesehen. Wer sich frühzeitig darauf einstellt, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die zu lange an herkömmlichen, linearen Geschäftsmodellen festhalten.

Die Gesetze und Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung sorgen zudem dafür, dass die Produzenten und Händler die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Abfälle tragen. Das zwingt sie dazu, nach optimalen, effizienten Lösungen zu suchen – nicht nur für das Abfallmanagement, sondern auch bei der Herstellung. Denn wenn bereits bei der Produktion auf Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit geachtet wird, können letztlich auch die Kosten für die Abfallbeseitigung der Unternehmen sinken. Diese Herangehensweise ist daher am Ende nicht nur umweltfreundlich, sondern sie ist auch wirtschaftlich eine gute Entscheidung.

Laut EU-Kommission wenden Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in der EU im Durchschnitt etwa 40 % ihrer Ausgaben für Materialien und Rohstoffe auf. Geschäftsmodelle mit geschlossenen Kreisläufen können daher die Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmen steigern und sie gleichzeitig unabhängiger von den starken Schwankungen der Rohstoffpreise machen.

Erweiterte Herstellerverantwortung – ein Fazit

Das Regelwerk zur Abfallpolitik in Europa ist vielfältig und komplex. European Green Deal, Aktionsplan Kreislaufwirtschaft, Änderungen der europäischen Verpackungsrichtlinie auf EU-Ebene sowie die Novellen der Verpackungsgesetze in den Mitgliedsländern oder des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Deutschland: Sie alle erfordern von den Unternehmen viel Flexibilität und eine steile Lernkurve.

Die Gesetze und Verordnungen mit Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung bedeuten für die Unternehmen dabei zunächst zusätzlichen Aufwand. Doch Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Produktion oder Rücknahmepflichten für Hersteller und die umweltgerechte Entsorgung können gleichzeitig auch zu Innovation und neuartigen Produktionsmethoden oder Strategien zur Abfallreduzierung führen. Diese neuen Herausforderungen sollten Unternehmen annehmen und die neuen Chancen nutzen.

Denn das Ziel einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft kann auch für Unternehmen langfristig zu sinkenden Kosten bei der Herstellung und der Abfallentsorgung führen. Die Steigerung der Recyclingquoten wird dabei eine große Rolle spielen. Eine wichtige Grundlage für alle diese Prozesse und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung ist dabei die Digitalisierung des Abfallmanagements, um jederzeit aktuelle Daten zu allen Abfallprozessen im Unternehmen zu haben.

Die Zukunft des Recyclings
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